Es ist eine einfache und beliebte Art, um für die eigene Website oder die eigenen Produkte zu werben: die sogenannte Tell-a-friend-Funktion, mit der man per Knopfdruck andere Verbraucher informieren kann.
Für Unternehmen, die so eine Funktion auf ihrer Website anbieten, können solche Empfehlungs-E-Mails allerdings teuer werden. Denn laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs kann es sich dabei um unerlaubte und damit abmahnfähige Werbung handeln
Ganzer Artikel bei Heise:
http://heise.de/-2039033
Tipp:
Auch als Besucher solcher Websites sollte man den Quatsch besser unterlassen.
Merke: Ihr teilt der Firma, welche die betreffende Website betreibt, damit die E-Mail-Adresse desjenigen mit, der am Ende die Empfehlungsmail erhält.
Zum einen wisst Ihr nicht, was dann weiter passiert. Eventuell wird die Mailadresse fröhlich an Adresshändler weiterverkauft und der Empfänger dieser (vermeintlich einen einzigen) Empfehlungsmail wird später mit Spam aus allen möglichen Rohren genervt.
Weiterhin gebt Ihr dem Unternehmen (und damit eventuell gleich etlichen Adresshändlern) eine weitere, kostbare und durchaus sensible Information preis: Nämlich dass Ihr in sozialem Kontakt zum Mailempfänger steht.
Das ist gar nicht mal ganz ohne. Solche (scheinbar belanglosen) Informationen sind nämlich wirklich Gold wert.
Manche Leute ahnen gar nicht, was passiert, wenn eine Menge solcher Informationshäppchen aus verschiedenen Quellen zusammengeführt werden.
Darum: Wer eine wirklich gute Website (wie z. B. diese hier
), oder ein tolles Produkt an einen Bekannten empfehlen möchte, der tue dies bitte per persönlicher E-Mail.
Bitte unterlasst es, in blauäugiger Sorglosigkeit die Mailadressen anderer Leute in irgendwelche Web-Formulare einzutragen!